Herzlich Willkommen

Das Notarbüro Konstantin Grimm ist ein dienstleistungsorientiertes Notariat im Herzen von Torgau.

Mit einem engagierten und erfahrenen Team aus Notariatsfachangestellten sowie einer modernen technischen Ausstattung stehen wir unseren Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

Unser Versprechen:

Verlässliche und effiziente rechtliche Lösungen für Ihre wichtigsten Lebensmomente.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Notar Konstantin Grimm

Konstantin Grimm studierte Rechtswissenschaften. Nach dem zweiten Staatsexamen war er bei einer führenden internationalen Kanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts beschäftigt, bevor er im Jahr 2020 als Notarassessor im Freistaat Sachsen ernannt wurde. In dieser Funktion war er als Notarvertreter und Notariatsverwalter in über 20 verschiedenen Notariaten tätig. Im Mai 2025 folgte seine Bestellung zum Notar in Torgau. Er ist Amtsnachfolger und Aktenverwahrer von

  • Heidrun Szymanski, ehemals Notarin in Torgau
  • Robert Kopf, ehemals Notar in Torgau
  • Felix Bouché, ehemals Notariatsverwalter in Torgau

Team

Das Team des Notarbüros besteht aus fünf erfahrenen Notarfachangestellten, einer Auszubildenden und einer studentischen Hilfskraft.

Notar Grimm sitzt vor Notebook

„Es liegt mir am Herzen, dass meine Mandanten jede Unterschrift mit vollem Verständnis leisten – denn nur wer versteht, was er unterschreibt, trifft die richtigen Entscheidungen.“

Notar Konstantin Grimm

Beurkundungen in Deutsch und Englisch.
Wir sind auf Wunsch auch online für Sie erreichbar. Besprechungen können per Videokonferenz stattfinden. Soweit gesetzlich zulässig, führen wir zudem Online-Beurkundungen durch. Dies ist derzeit unter anderem möglich bei Anmeldungen zum Handelsregister, bei Gründung einer GmbH sowie bei Gesellschafterbeschlüssen.
Sie sind jederzeit herzlich willkommen – auch dann, wenn Ihre Adresse oder Ihre Immobilie nicht im Amtsbereich Torgau liegt.

Typische Ablauf des notariellen Verfahrens

1

Kontaktaufnahme & Beratung

Nutzen Sie am besten unser Online-Formular oder unsere PDF-Dokumente, um uns Ihr Anliegen schnell und einfach zu übermitteln. Wir prüfen Ihre Angaben, fordern nötige Unterlagen an und vereinbaren mit Ihnen – soweit gewünscht bzw. erforderlich – ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem Rahmen klären wir die  rechtlichen Fragen, erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten und besprechen das weitere Vorgehen.

2

Entwurfserstellung

Auf Grundlage der mit Ihnen besprochenen Informationen fertigen wir einen entsprechenden Entwurf der Urkunde an. Dieser Entwurf dient als Vorbereitung auf den Beurkundungstermin und wird Ihnen in der Regel im Vorfeld zur Verfügung gestellt. So haben Sie ausreichend Zeit, den Inhalt in Ruhe zu prüfen und Rückfragen zu klären.

3

Beurkundung

Die Beurkundung ist das eigentliche Herzstück des notariellen Verfahrens. In einem gemeinsamen Termin klärt der Notar offene Fragen, beseitigt Unklarheiten und achtet auf einen fairen Interessenausgleich. Er stellt sicher, dass die Urkunde bzw. deren rechtliche Auswirkungen von allen Beteiligten vollumfänglich verstanden werden. Erst wenn alle Beteiligten rechtlich umfassend informiert und einverstanden sind, wird die Urkunde unterzeichnet.

4

Abwicklung & Vollzug

Nach der Beurkundung übernehmen wir die Kommunikation mit Behörden und Gerichten, koordinieren die nötigen Schritte und sorgen für den Vollzug  der Urkunde. Ob Grundbucheintrag beim Immobilienkauf oder die Handelsregisteranmeldung bei einer Unternehmensgründung  – wir begleiten den gesamten Prozess zuverlässig bis zum Abschluss. Wir stehen Ihnen bei Fragen auch im weiteren Verfahren gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Wofür benötige ich einen Notar?
Ein Notar wird immer dann benötigt, wenn das Gesetz dies zur besonderen Absicherung der Beteiligten vorsieht oder wenn eine rechtlich eindeutige, sichere Gestaltung gewünscht ist. Typische Fälle sind der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien, die Gründung oder Umgestaltung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), erbrechtliche Regelungen wie Testamente oder Erbverträge sowie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Der Notar ist hierbei unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten neutral zu beraten, rechtlich aufzuklären und für eine gesetzeskonforme und ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen. Im Unterschied zu einem Rechtsanwalt übernimmt er keine parteiische Beratung, sondern sucht eine für beide Parteien ausgewogene Lösung.
Welcher Notar ist örtlich für mich zuständig?
In Deutschland besteht freie Notarwahl. Sie sind daher jederzeit herzlich willkommen – auch dann, wenn Ihre Adresse oder Ihre Immobilie nicht im Amtsbereich Torgau liegt. Eine Einschränkung gilt jedoch für Termine außerhalb der Räumlichkeiten des Notarbüros (sog. "Auswärtsbeurkundungen"). In diesen Fällen soll der Notar grundsätzlich nur innerhalb des Amtsgerichtsbezirks tätig werden, in dem sich sein Amtssitz befindet (§ 10a BNotO). Der Bezirk des Amtsgerichts Torgau umfasst insbesondere Arzberg, Beilrode, Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Dreiheide, Elsnig, Liebschützberg, Mockrehna, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Torgau, Trossin, Wermsdorf.
Wie bekomme ich einen Termin?
Um den Zeitumfang optimal abschätzen zu können, bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen vorab über unseren Online-Formularservice oder per E-Mail zu schildern. Wir melden uns im Anschluss zur Terminvereinbarung bei Ihnen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen alternativ auch direkt telefonisch für eine Terminabsprache zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Die Beurkundung umfasst die rechtliche Beratung durch den Notar, das vollständige Aufsetzen einer Urkunde, das Vorlesen, Erklären sowie die Unterzeichnung in Gegenwart des Notars. Die Beglaubigung beschränkt sich auf die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder Kopie. Der Inhalt des Dokuments wird hierbei nicht überprüft oder erläutert. Beurkundungen sind für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Immobilienkaufverträge, GmbH-Gründungen, Eheverträge), Beglaubigungen sind hingegen häufig bei Anmeldungen zum Handelsregister oder Vereinsregister erforderlich.
Was kostet ein Notartermin?
Die Höhe der notariellen Gebühren ist bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Alle Notare sind an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden; deren Einhaltung wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Bemessungsgrundlage für die Gebühren ist regelmäßig der Geschäftswert des jeweiligen Rechtsgeschäfts. Die Beurkundungsgebühr umfasst stets auch die Beratung, die Erstellung des Entwurfs sowie die rechtliche Erläuterung des Inhalts im Rahmen des Beurkundungstermins.

Weitere Informationen zu Beispielsrechnungen finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer unter www.notar.de › Notarkosten – Beispiele.

Sie können sich bezüglich der konkret anfallenden Gebührenhöhe für Ihr Vorhaben jederzeit vorab an uns wenden.
Wie läuft ein Notartermin ab – und wie lange dauert er?
Vorgespräch
Bei einem Vorgespräch werden Sie umfassend zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Ihr Anliegen beraten. Gemeinsam mit Ihnen wird eine sachgerechte und individuelle Lösung erarbeitet. Zudem erhalten Sie einen strukturierten Überblick über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

Beurkundung
Im Rahmen der Beurkundung trägt der Notar den vollständigen Text der Urkunde vor und erläutert dabei ausführlich deren Inhalt sowie die rechtlichen Hintergründe und Folgen des Rechtsgeschäfts. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bedeutung und Tragweite der Erklärung in vollem Umfang erfasst wird. Die Dauer des Termins richtet sich nach Art und Umfang des Vorgangs und beträgt in der Regel zwischen 30 Minuten und 90 Minuten.

Beglaubigung
Bei Beglaubigungen ist der Ablauf kürzer: Der Notar prüft die Identität, bestätigt die Echtheit der Unterschrift bzw. die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument und übermittelt das beglaubigte Dokument an die zuständige Stelle.