Fragen der Vermögensnachfolge betreffen nahezu jeden – sei es im Rahmen der eigenen Nachlassplanung oder bei der Abwicklung eines Erbfalls innerhalb der Familie. Bleibt eine individuelle Regelung aus, gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht den persönlichen Vorstellungen oder familiären Konstellationen entspricht. Dies kann zu rechtlichen Unsicherheiten, Streitigkeiten oder vermeidbaren Nachteilen führen.
Der notarielle Tätigkeitsbereich im Erbrecht umfasst insbesondere die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Vereinbarung von Pflichtteilsverzichten. Auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Beantragung von Erbscheinen gehören dazu.
Ziel ist es, durch klare und rechtssichere Regelungen den Willen der beteiligten Personen verbindlich umzusetzen und gleichzeitig Rechtssicherheit für die nächste Generation zu schaffen.
