Gesellschaftsgründungen
Die Errichtung bestimmter Gesellschaftsformen – etwa einer GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaft – setzt eine notarielle Beurkundung voraus. Zum typischen Leistungsumfang im Rahmen einer Gründung zählen insbesondere:
- Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
- Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister
- Entwurf und Beglaubigung von Geschäftsführerbestellungen und Vollmachten
Die notarielle Beurkundung gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Formerfordernisse und schafft klare Regelungen für die spätere Zusammenarbeit der Gesellschafter.
Umwandlungen und Strukturmaßnahmen
Unternehmen können unter Wahrung ihrer wirtschaftlichen Identität umgewandelt werden – etwa durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel. Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung und Beurkundung von Umwandlungsbeschlüssen.
Unternehmensnachfolge
Die Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation oder auf einen Erwerber wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf. Dabei erfolgt die Gestaltung regelmäßig im Zusammenspiel mit erb- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Unsere Tätigkeit reicht hier von der Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge bis zu Beurkundungen von Geschäftsanteilsübertragungen.
Handelsregister und Beglaubigungen
Für Eintragungen in das Handelsregister bereiten wir die erforderlichen Entwürfe vor und übermitteln diese nach der Beglaubigung in elektronischer Form an das Registergericht / Handelsregister.
